Reuters berichtete gestern, dass OpenAI im Urheber-Rechtsstreit unterlag und die Chatprotokolle (rund 20 Millionen Protokolle) den Klägern zur Verfügung stellen sollte. Die Kläger möchten anhand der Protokolle feststellen, dass ChatGPT ihre urheberrechtlichen Inhalte reproduzierte.
Die Protokolle werden anonymisiert zur Verfügung gestellt, da nur die Inhalte relevant sind und nicht, welche Personen was eingegeben haben. Daher spielt Datenschutz keine Rolle und darauf basierend kann die Herausgabe von OpenAI nicht verweigert werden.
- Bericht bei Reuters unter https://www.reuters. … ght-case-2025-12-03/
