Freitag, Juni 19, 2026
Mit der Suchfunktion auf der Webseite “In the Weights” (https://intheweights.com/) kann in
- GPT-5.5,
- GPT-5.4 Mini,
- Opus 4.8,
- Haiku 4.5,
- Grok 4.20,
- Gemini 3.1 Lite,
- Kimi K2 0905,
- DeepSeek V4,
- Llama 3.3 70B,
- Llama 3.2 1B,
- GLM 4.7 Flash,
- Mistral 3.2 24B
- Qwen3 8B
gesucht werden, welcher Name eines Menschen in welchem Modell vorhanden ist. Dazu werden die “Gewichte” (weights) der LLM durchsucht mit einer Formulierung wie „Wer ist ? Gib bis zu 10 Ergebnisse an, jeweils mit einer kurzen Beschreibung und einer Konfidenzbewertung.“ Anschließend werden ähnliche Beschreibungen zu Clustern zusammengefasst und mit einem Wert für die Genauigkeit bewertet.
“In the weights” bedeutet, dass ein Modell in der Lage ist, sich an eine Person zu erinnern, ohne auf Hilfsmittel wie die Websuche zurückzugreifen, d.h. die Informationen sind im Modell gespeichert.
Dienstag, Juni 16, 2026
Die EU-Kommission veröffentlichte am 10 Juni 2026 einheitliche Icons zur Kennzeichnung von KI-genrierten Inhalten:
- ein Basis-Symbol,
- eines für vollständig KI-generierte Inhalte
- und eines für teilweise KI-bearbeitete Inhalte.
Die Symbole sind Teil des Code of Practice und kostenlos nutzbar. Die Nutzung der Icons ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst aber nicht. Die Icons stehen in den Formaten SVG und PNG in vier Varianten (schwarzer Hintergrund, schwarz und transparent, weißer Hintergrund, weiß und transparent) zum Download zur Verfügung.
URLs:
Freitag, April 10, 2026
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in seinem Beschluss vom 2. April 2026, dass die Umwandlung eines fremden Fotos nicht zwingend auch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das OLG Düsseldorf stützt sich dabei auf ein Urteil des EuGH (verbundene Rechtssachen C-580/23 und C-795/2, Urteil vom 4. Dezember 2025), wonach es auf die wiedererkennbare Übernahme konkreter kreativer Elemente ankommt, nicht jedoch auf den Gesamteindruck.
Das OLG Düsseldorf in Randnummer 36:
Das Ergebnis freier kreativer Entscheidungen des Lichtbildners sind dabei regelmäßig Elemente wie die Wahl des Bildausschnitts, die Perspektive, die Beleuchtung sowie die durch die richtige Komposition von Blende und Belichtungszeit hervortretende Schärfe oder Unschärfe. Nicht schutzfähig sind hingegen das Thema und das Motiv. Ersteres schon deshalb, weil Schutzgegenstand ein konkretes Werk ist und nicht eine bloße Idee. Letzteres, weil das Motiv als solches nicht das Ergebnis einer kreativen Entscheidung der Lichtbildnerin ist.
URLs:
- Urteil OLG Düsseldorf
- EuGH
Mittwoch, April 8, 2026
KI-Suchmaschine von Perplexity regt Nutzer dazu an, ihre Suchanfragen durch Chat-Sitzungen zu vertiefen. Laut einer Klageschrift werden diese Daten oft ohne Wissen oder Zustimmung der Nutzer vollständig an Google und Meta weitergegeben. Mithilfe von Entwicklertools sei festgestellt worden, dass die ersten Prompts stets weitergegeben werden, ebenso wie alle Folgefragen, die die Suchmaschine stellt und auf die ein Nutzer klickt. Dies geschehe auch, wenn Nutzer, die anonym bleiben wollen, den „Inkognito-Modus“ von Perplexity wählen.
In der Klageschrift heißt es:
Der “Incognito-Modus” schützt die Nutzer in keiner Weise davor, dass ihre Unterhaltungen an Meta und Google weitergegeben werden. Selbst bei zahlenden Nutzern, die die Incognito-Funktion aktiviert hatten, wurden ihre Unterhaltungen weiterhin an Meta und Google weitergegeben, zusammen mit ihren E-Mail-Adressen und anderen Identifikatoren, die es Meta und Google ermöglichten, sie persönlich zu identifizieren.
URLs: